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Optionsgeschäft
[1] Beim Optionsgeschäft [engl.: option business]erhält der Käufer der Option (Wahlrecht) das Recht innerhalb einer vereinbarten Frist (amerikanische Option) [engl.: American Option] oder zu einem bestimmten Zeitpunkt (europäische Option) [engl.: European Style] zu einem vereinbarten Kurs oder zu einem bestimmten Preis Basisobjekte (Aktien, Fremdwährungen, Rohstoffe...) zu kaufen oder zu verkaufen. Der Käufer (Inhaber) zahlt dafür eine Optionsprämie. Der Verkäufer (Stillhaber) verpflichtet sich dafür zum festgelegten Kurs oder Preis innerhalb der Frist oder zum Lieferzeitpunkt das im Vertrag vereinbarte Basisobjekt zu verkaufen oder zu kaufen, während der Käufer der Option jedoch nicht zum Kauf oder Verkauf der Vertragsobjekte verpflichtet ist. Der Verkäufer der Option verdient an den Optionsprämien. Der Käufer der Option will sich gegen ungünstige Preisentwicklungen absichern oder an vermutlichen Preisentwicklungen verdienen. Das Optionsgeschäft gehört zu den Termingeschäften.
[2] Kaufoption [engl.: Call]: Das Recht des Käufers der Option zu kaufen; Käufer: Long-Call-Porsition (Long Call); Verkäufer: Short-Call-Position (Short Call);
[3] Verkaufsoption [engl.: Put]: Das Recht des Käufers der Option zu verkaufen; Käufer: Long-Put-Porsition (Long Put); Verkäufer: Short-Put-Position (Short Put);
Beispiel: Der Käufer der Option (zB ein Händler) legt im Optionsvertrag einen bestimmten Preis für den Kauf (Call) der Ware (zB Kartoffeln) zu einem zukünftigen Zeitpunkt (zB in drei Monaten) fest. Er zahlt dafür an den Verkäufer der Option die Optionspräme. Ist der Marktpreis zum vereinbarten Zeitpunkt niedriger als der im Vertrag vereinbarte Preis, verliert der Käufer indem er auf den Kauf verzichtet oder zum vereinbarten Preis kauft. Wenn der Marktpreis zum vereinbarten Zeitpunkt höher als der im Vertrag vereinbarte Preis ist, gewinnt der Käufer durch den niedrigeren vereinbarten Preis, sofern die Optionsprämie nicht zu hoch ist. |