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Gesellschaftsformen - Personengesellschaften
Bei den Personengesellschaften, bei denen sich zwei oder mehr Personen zusammenschließen, gibt es u.a. folgende Gesellschaftsformen:
[1] Offene Gesellschaft (OG): Die Gesellschafter haften persönlich und ohne Einschränkungen mit ihrem Privatvermögen.Wird ein Gewerbe ausgeübt, muss mindestens ein Gesellschafter die Gewerbeberechtigung haben. Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) übt ihre Geschäftstätigkeit im Bereich des Handels aus (zB in Deutschland).
[2] Kommanditgesellschaft (KG): Mindestens ein Gesellschafter (Komplementär) haftet ohne Einschränkungen und mindestens ein Gesellschafter (Kommanditist) haftet nur bis zur Höhe der vereinbarten Haftsumme. Wird ein Gewerbe ausgeübt, muss ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt werden.>
[3] Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesBR): Mindestens zwei Gesellschafter schließen sich zusammen, um ihren Beruf für einen gemeinsamen Zweck auszuüben. Jeder Gesellschafter kann seine eigene berufliche Tätigkeit (Einzelgeschäftsführung) ausführen, sofern sie nicht dem gemeinsamen Zweck widerspricht. Die Gesellschafter haften persönlich und ohne Einschränkungen mit ihrem Privatvermögen.
Siehe auch -> Kapitalgesellschaften!
Anmerkung:.Bei allen Gesellschaftsfomen gibt es nationale Unterschiede in Bezug auf Benennung und rechtliche Grundlagen. |