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Buchführung
Die Buchführung (Buchhaltung), zu der jeder Unternehmer verpflichtet ist, enthält alle Aufzeichnungen, die finanzielle bzw. geschäftliche Vorfälle betreffen. Die Aufzeichnungen müssen lückenlos in entsprechender zeitlicher Reihenfolge und sachbezogener Zuordnung erfolgen. Für jeden Geschäftsvorfall ist eine sogenannte Buchung durchzuführen, für die ein Beleg (zB Rechnung, Quittung, Bankauszug...) vorhanden sein muss.
Im einfachsten Fall werden den Buchungen Einnahmen oder Ausgaben zugeordnet, die beim Jahresabschluss Schlussfolgerungen über Gewinn oder Verlust des Unternehmens begründen und Grundlage für Steuerabgaben sind.
Einnahmen sind zB Betriebseinnamen, Honorare, Verkaufs- und Serviceeinnahmen, Mieteinnahmen usw., Ausgaben sind zB Betriebsausgaben, Löhne und Gehälter, Kosten für Miete, Abnützung, Reparaturen, Fahrzeug- und Fahrtkosten usw. |